Allgemeine Geschäftsbedingungen

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    der REKEYS GmbH, Augsburger Straße 31, 10789 Berlin

    Amtsgericht Charlottenburg, HRB 237507 B · Geschäftsführer: Sergej Buschkow · USt-IdNr.: DE350027961

    Telefon: +49 (0)30 9190 83 83 · E-Mail: info@rekeys.de · www.rekeys.de

    Stand: Juli 2026

    § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Bau-, Sanierungs-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wartungsleistungen sowie Planungs- und sonstige Werkleistungen (insbesondere Elektro- und TGA-Planung, Metallbau, Dachsanierung, Gebäudesanierung und -instandhaltung), die die REKEYS GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) schließt.

    (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

    (3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der AN stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

    (4) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

    § 2 Angebote und Vertragsschluss

    (1) Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; § 650 BGB bleibt unberührt.

    (2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des AN, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Bauvertrags oder durch Beginn der Ausführung zustande.

    (3) Unterlagen zum Angebot (Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Muster) bleiben Eigentum des AN und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

    § 3 Vertragsgrundlagen und Leistungsumfang

    (1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder der Bau-/Leistungsbeschreibung sowie den einbezogenen Plänen. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Reihenfolge.

    (2) Gegenüber Unternehmern kann die Geltung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung vereinbart werden; in diesem Fall gehen die Regelungen der VOB/B diesen AGB vor, soweit sie denselben Gegenstand regeln. Gegenüber Verbrauchern gilt ausschließlich das Bauvertragsrecht des BGB (§§ 631 ff., 650a ff. BGB).

    (3) Bei Verbraucherbauverträgen im Sinne des § 650i BGB (Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude) stellt der AN dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung gemäß Art. 249 EGBGB zur Verfügung; der Vertrag enthält verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Dauer der Baumaßnahme.

    (4) Der AN ist berechtigt, geeignete Nachunternehmer einzusetzen. Er bleibt für die vertragsgemäße Ausführung verantwortlich.

    (5) Technische Normen (insbesondere die anerkannten Regeln der Technik) werden in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    § 4 Vergütung, Preise

    (1) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

    (2) Sofern ein Einheitspreisvertrag vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Mengen auf Grundlage eines gemeinsamen Aufmaßes. Bei Pauschalpreisverträgen bleibt die Vergütung von Mengenabweichungen unberührt, soweit nicht Leistungsänderungen nach § 6 vorliegen.

    (3) Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden; es gelten die im Vertrag genannten Verrechnungssätze.

    (4) Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöhen sich in diesem Zeitraum nachweislich die Material- oder Lohnkosten, ist der AN gegenüber Unternehmern berechtigt, die Preise entsprechend der Kostensteigerung angemessen anzupassen; der AG kann bei einer Erhöhung von mehr als 5 % vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zurücktreten.

    § 5 Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen, Verzug

    (1) Der AN kann gemäß § 632a BGB Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen dürfen die Abschläge insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen (§ 650m BGB).

    (2) Rechnungen sind — soweit nicht anders vereinbart — innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Die Schlussrechnung ist nach Abnahme und Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.

    (3) Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.

    (4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Der AN ist bei Zahlungsverzug mit einer fälligen Abschlagsforderung nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich einzustellen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

    (5) Der AG kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit gesetzlich zulässig.

    § 6 Leistungsänderungen, Nachträge

    (1) Der AG kann Änderungen des vereinbarten Werkerfolgs oder Leistungen verlangen, die zur Erreichung des Werkerfolgs notwendig sind (§ 650b BGB). Die Vertragsparteien streben über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung Einvernehmen an.

    (2) Die Vergütungsanpassung richtet sich nach § 650c BGB bzw. — soweit VOB/B vereinbart — nach §§ 1, 2 VOB/B.

    (3) Mündliche Zusatzaufträge sollen zur Beweissicherung unverzüglich schriftlich (Textform genügt) bestätigt werden.

    § 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    (1) Der AG sorgt — soweit nicht abweichend vereinbart — rechtzeitig für: freien und geeigneten Zugang zur Baustelle, erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen, erforderliche Vorleistungen anderer Gewerke sowie die Übergabe vorhandener, für die Ausführung relevanter Unterlagen (Bestandspläne, Statik, Gutachten).

    (2) Erkennbar unrichtige oder unvollständige Angaben des AG sowie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Vorleistungen anderer Unternehmer oder gegen beigestellte Stoffe teilt der AN dem AG unverzüglich mit (Bedenkenanzeige).

    (3) Unterlässt der AG eine ihm obliegende Mitwirkung, kann der AN Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und angemessene Verlängerung der Ausführungsfristen verlangen; §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt.

    § 8 Ausführungsfristen, Behinderung, höhere Gewalt

    (1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verbraucherbauverträgen bleibt § 650k Abs. 3 BGB unberührt.

    (2) Fristen verlängern sich angemessen bei Behinderungen, die der AN nicht zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Mitwirkung des AG, fehlende Vorleistungen Dritter, nicht rechtzeitig erteilte Genehmigungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Streik, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt. Beginn und Ende der Behinderung zeigt der AN dem AG an.

    (3) Gerät der AN in Verzug, kann der AG nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Rechte geltend machen.

    § 9 Gefahrtragung

    (1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung geht mit der Abnahme auf den AG über.

    (2) Wird die Leistung vor der Abnahme durch vom AG zu vertretende Umstände oder durch unabwendbare, vom AN nicht zu vertretende Ereignisse beschädigt oder zerstört, kann der AN die erbrachten Leistungen abrechnen; § 645 BGB gilt entsprechend.

    § 10 Abnahme

    (1) Der AG ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

    (2) Die Abnahme erfolgt — soweit vereinbart — förmlich unter Erstellung eines gemeinsamen Protokolls. Der AN kann dem AG nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen; die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der AG die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der AG Verbraucher, gilt dies nur, wenn der AN ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Mängelangabe verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

    (3) Nutzt der AG das Werk oder Teile davon vor der Abnahme in Benutzung, bleibt die Pflicht zur Abnahme unberührt.

    (4) Teilabnahmen in sich abgeschlossener Leistungsteile können vereinbart werden.

    § 11 Mängelansprüche (Gewährleistung)

    (1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

    (2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken und Planungs-/Überwachungsleistungen hierfür fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), im Übrigen die gesetzliche Frist. Ist der AG Unternehmer und die VOB/B wirksam vereinbart, gelten die Fristen des § 13 Abs. 4 VOB/B.

    (3) Der AN hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung nach seiner Wahl). Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie dem AG unzumutbar, stehen dem AG die weiteren gesetzlichen Rechte (Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

    (4) Ist der AG Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, in Textform zu rügen; die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB bei Lieferungen bleiben unberührt.

    (5) Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, Eingriffe des AG oder Dritter oder normale Abnutzung zurückzuführen sind, soweit der AN diese Umstände nicht zu vertreten hat.

    § 12 Haftung

    (1) Der AN haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

    (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    (3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des AN.

    (4) Der AN unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen; Nachweis auf Verlangen.

    § 13 Sicherheiten

    (1) Der AN kann für die noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich Nebenforderungen Sicherheit nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) verlangen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern bei Verbraucherbauverträgen im Sinne des § 650f Abs. 6 BGB.

    (2) Vereinbarte Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten des AN richten sich nach dem Vertrag; Gewährleistungseinbehalte können durch Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abgelöst werden.

    § 14 Eigentumsvorbehalt, Pläne und Urheberrechte

    (1) Gelieferte, noch nicht fest eingebaute Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.

    (2) An vom AN erstellten Plänen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der AN sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; eine Nutzung ist nur für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben gestattet.

    § 15 Kündigung

    (1) Der AG kann den Vertrag jederzeit frei kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem AN die vereinbarte Vergütung zu; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem AN 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen; dem AG bleibt der Nachweis gestattet, dass dem AN kein oder ein geringerer Betrag zusteht.

    (2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 648a BGB). Ein wichtiger Grund liegt für den AN insbesondere vor, wenn der AG mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung in erheblichem Umfang in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nachhaltig verletzt.

    (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).

    (4) Nach einer Kündigung ist der Leistungsstand gemeinsam festzustellen; erbrachte Leistungen werden abgenommen und abgerechnet.

    § 16 Widerrufsrecht für Verbraucher

    (1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde (§§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB) oder wenn es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB handelt (§ 650l BGB), sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde.

    (2) Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (Anlage 1). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage; sie beginnt bei Verbraucherbauverträgen nicht vor Zugang der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung und erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

    (3) Verlangt der Verbraucher, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dem AN im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

    § 17 Streitbeilegung

    (1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des AN lautet info@rekeys.de.

    (2) Der AN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.

    § 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

    (2) Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Berlin. Der AN ist berechtigt, den AG auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

    § 19 Schlussbestimmungen

    (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist; dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

    Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Verbraucher

    (bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen sowie bei Verbraucherbauverträgen gemäß § 650l BGB)

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

    REKEYS GmbH, Augsburger Straße 31, 10789 Berlin, Telefon: +49 (0)30 9190 83 83, Fax: +49 (0)30 219 53 121, E-Mail: info@rekeys.de

    mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bzw. Bauleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

    Muster-Widerrufsformular

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    An: REKEYS GmbH, Augsburger Straße 31, 10789 Berlin, E-Mail: info@rekeys.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:

    _______________________________________________________________________________

    Bestellt am / Vertrag geschlossen am (*): ____________________________

    Name des/der Verbraucher(s): ____________________________

    Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________

    Datum: ____________________________

    (*) Unzutreffendes streichen.